Rechtliche Grundlagen
Die Arbeit stationärer Hospize in Bayern basiert auf einem Zusammenspiel von Bundes- und Landesrecht. Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen, die den Betrieb und die Finanzierung stationärer Hospize regeln. Aus Gründen der Aktualisierung stellen wir für die meisten Gesetze und Verordnungen keine Verlinkung zur Verfügung. Sie finden die entsprechenden Dokumente jederzeit aktuell im Internet.
Bundesrecht
Sozialgesetzbuch V (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung
Das SGB V bildet die zentrale bundesrechtliche Grundlage für stationäre Hospize.
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick:
§ 27 Abs. 1 SGB V – Palliativversorgung als Regelleistung
Palliative Versorgung ist ausdrücklich Teil der Krankenbehandlung. Versicherte haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf palliative Begleitung.
§ 37b SGB V – Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Versicherte mit einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf SAPV – also auf spezialisierte ärztliche und pflegerische Versorgung, die auch in stationären Hospizen erbracht werden kann.
§ 39a Abs. 1 SGB V – Stationäre Hospizversorgung
Dies ist die Kernvorschrift für stationäre Hospize. Sie regelt den Anspruch der Versicherten auf einen Zuschuss zur stationären Hospizversorgung sowie die Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten in Höhe von 95 Prozent.
§ 39d SGB V – Hospiz- und Palliativnetzwerke
Dieser Paragraph fördert die Koordination regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke durch Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren.
§ 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege
Hospizgäste, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beziehen, haben Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen. Diese werden bei der Finanzierung stationärer Hospizaufenthalte auf den Krankenkassenzuschuss nach § 39a SGB V angerechnet – beide Leistungsträger wirken bei der Kostendeckung also zusammen.
§ 72 SGB XI – Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag
Stationäre Hospize, die Leistungen der Pflegeversicherung abrechnen möchten, bedürfen eines Versorgungsvertrages. Das SGB XI legt damit eine weitere Grundvoraussetzung für den Betrieb und die Finanzierung stationärer Hospize fest.
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) – Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln – Betäubungsmittelgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1827 BGB – Patientenverfügung
Regelt die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen sowie den Umgang mit Behandlungswünschen und dem mutmaßlichen Willen von Betreuten – im hospizlichen Alltag von zentraler Bedeutung.
Rahmenvereinbarung auf Bundesebene
Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften gelten für stationäre Hospize bundesweit verbindliche Rahmenvereinbarungen, die Inhalt, Umfang und Qualität der Versorgung konkretisieren:
- Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, in der Fassung vom 18.11.2024. PDF-Download »
Landesrecht
Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
Das PfleWoqG ist das zentrale bayerische Heimrecht und gilt auch für stationäre Hospize. Es sichert die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Hospizgäste und bildet die Grundlage für die staatliche Heimaufsicht durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA).
Verordnung zur Ausführung des PfleWoqG (AVPfleWoqG)
Die AVPfleWoqG konkretisiert die Anforderungen des PfleWoqG, unter anderem zu baulichen Standards, Personalanforderungen und Weiterbildung in der Pflege.
Bayerisches Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung: PDF-Download »
Investitionskostenförderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die Errichtung und Ausstattung neuer stationärer Hospizplätze durch Zuwendungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht; Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag gewährt.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim StMGP unter: hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de