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Für ein Leben in Würde – bis zuletzt

München, April 2015. In Bayern gibt es zurzeit 16 stationäre Hospize mit insgesamt 162 Betten, die in der Arbeitsgemeinschaft der stationären Hospize in Bayern (ARGE) zusammengeschlossen sind.

Die stationären Hospize in Bayern verstehen sich als Beispiel dafür, wie eine würdevolle Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen aussehen kann. Basierend auf der Haltung, diesen Menschen mit den Mitteln und der Haltung hospizlicher und palliativer Zuwendung ein Höchstmaß an Menschlichkeit, an notwendiger Medizin und Pflege und an psychosozialer Unterstützung zukommen zu lassen, kann in der letzten Phase des Lebens noch eine wertvolle Zeit entstehen. Die fachlich qualifizierten Hospizeinrichtungen werden dabei von einem hohen Engagement ehrenamtlicher Hospizhelfer unterstützt.

In aller Deutlichkeit distanzieren wir uns von der Wortwahl in den derzeit laufenden politischen Diskussionen, in denen von „qualvollem Sterben“ der Menschen die Rede ist. Wir erfahren in unserer Arbeit in den stationären Hospizen das Gegenteil, da wir für die Menschen in ihrer letzten Lebensphase sehr viel tun können. Vielmehr erleben wir hier, wie wertvoll die Zuwendung für Patienten und Angehörige ist. Diese Form der Zuwendung und professionellen palliativen Versorgung stellt für uns und die betroffenen Menschen die Alternative zum derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten ärztlich assistierten Suizid dar.

Daher ist es aus Sicht der ARGE wichtig, vorrangig eine Hospiz- und Palliativversorgung in ausreichender Qualität für die Menschen sicherzustellen. Die ARGE fordert deshalb, dass die Politik die Voraussetzungen für eine ausreichende Hospiz- und Palliativversorgung der Menschen schafft. Bevor dies nicht erreicht ist, kann aus unserer Sicht eine ethisch so schwierige Frage wie Beihilfe zum Suizid gar nicht diskutiert werden. Von optimalen Strukturen sind wir derzeit noch weit entfernt.

Für die Träger der Hospize steht aktuell das Bemühen im Fokus, auf Politik und Kassen so einzuwirken, dass der bisher schon geltende Wille des Gesetzgebers auch tatsächlich erfüllt wird. Das würde bedeuten, dass der Träger eines Hospizes für maximal zehn Prozent der Betriebskosten aufkäme und nicht für 20 bis 25 Prozent, wie es der realen Situation in den meisten Hospizen entspricht. Stationäre Hospize müssen beispielsweise noch viel zu sehr um eine Personalausstattung kämpfen, die für die qualitativ hochwertige Versorgung sterbender Patienten notwendig ist. Eine hundertprozentige Erstattung der Kosten – wie da und dort angedacht – würde jedoch die Verankerung der bestehenden Hospize in der Gesellschaft in Frage stellen.
Ergänzend zu den stationären Hospizen ist ein gut vernetzter ambulanter Hospizdienst, der ein Sterben zuhause, ermöglicht unverzichtbar.

Aber nicht nur in Hospizen, sondern auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel in Pflegeheimen, ist die Hospiz- und Palliativversorgung noch lückenhaft und muss mit ausreichend Ressourcen für diese Art der Versorgung – vor allem mit dafür ausgebildetem Personal mit entsprechenden Pflegeschlüsseln –ausgestattet werden.